Praxis für Musikermedizin und Osteopathie Dr. med. U. Kaltenbrunner
Eine Erstuntersuchung / Erstbehandlung kann 60-90 min. in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für eine gute Behandlung sind:
Die Behandlungskosten werden privat in Rechnung gestellt.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Je nach Zeitaufwand / Untersuchung / Behandlung können die Kosten bei 60 - 90 (- 120) Euro liegen.
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen inzwischen einen Teil der Kosten einer Osteopathischen Behandlung. Bitte beachten Sie, dass die Höhe des Erstattungsbetrages unterschiedlich ist. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit - bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!
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